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Regulierung6 Min Lesezeit

EU AI Act: Die Schonfrist ist vorbei – was ab sofort für Schweizer Firmen gilt

MH

Dr. Maher Hamid

23. September 2026

Was ist passiert? Die Uhr tickt nicht mehr, sie hat geschlagen.

Seit September 2026 ist eine der weltweit umfassendsten Regulierungen für Künstliche Intelligenz, der EU AI Act, in die aktive Durchsetzungsphase eingetreten. Konkret bedeutet dies, dass erste zentrale Bestimmungen, wie etwa die Transparenzpflichten nach Artikel 50, für alle KI-Systeme gelten, die auf dem EU-Markt bereitgestellt oder genutzt werden. Dies ist keine ferne Zukunftsmusik mehr, sondern eine unmittelbare Realität, die auch Schweizer Unternehmen direkt betrifft.

Auch wenn der Bundesrat entschieden hat, vorerst kein eigenes, umfassendes KI-Gesetz nach EU-Vorbild zu schaffen, entbindet dies Schweizer Firmen nicht von ihren Pflichten. Durch die extraterritoriale Wirkung des AI Acts gilt: Jedes Schweizer Unternehmen, dessen KI-Anwendungen oder KI-gestützten Dienstleistungen Kundinnen oder Kunden in der Europäischen Union erreichen, muss sich an die neuen Regeln halten. Die blosse Hoffnung, ausserhalb der EU-Grenzen operiere man in einer regulatorischen Grauzone, ist ein gefährlicher Trugschluss.

Warum ist das für Schweizer Führungskräfte relevant?

Die neue Rechtslage schafft Fakten und erfordert eine Neubewertung der Risiken in drei zentralen Bereichen:

  1. Marktzugang und Geschäftsrisiko: Die Nichteinhaltung des EU AI Acts ist kein Kavaliersdelikt. Sie kann zu empfindlichen Bussen führen, die sich am globalen Umsatz orientieren und jene der DSGVO in den Schatten stellen könnten. Viel gravierender ist jedoch das Risiko, vom europäischen Markt ausgeschlossen zu werden. Produkte und Dienstleistungen, die nicht konform sind, dürfen in der EU nicht mehr angeboten werden. Für exportorientierte Schweizer KMU und Konzerne ist dies eine existenzielle Bedrohung.
  1. Haftung für CFOs und Geschäftsleitung: Die Verantwortung für die KI-Compliance liegt bei der Unternehmensführung. Dies ist kein reines IT-Thema. Ein CFO muss die finanziellen Risiken einer Non-Compliance bewerten und budgetieren. Ein CEO muss die strategische Ausrichtung des Unternehmens an die neuen Spielregeln anpassen. Die Frage ist nicht mehr *ob*, sondern *wie* man die Konformität sicherstellt. Bestehende Governance-Strukturen, wie sie die FINMA für den Finanzsektor skizziert, bieten zwar eine Orientierung, reichen aber allein nicht aus, um die spezifischen Anforderungen des AI Acts abzudecken.
  1. Druck in der Lieferkette: Der AI Act wirkt sich auf die gesamte Wertschöpfungskette aus. Europäische Geschäftspartner werden von ihren Schweizer Zulieferern Nachweise zur KI-Konformität verlangen. Wer als Software-Entwickler, Datenanalyst oder Maschinenbauer KI-Komponenten liefert, wird vertraglich zur Einhaltung der EU-Regeln verpflichtet. Wer diese Nachweise nicht erbringen kann, verliert Aufträge. Die Klassifizierung der eigenen KI-Systeme nach den Risikokategorien des Acts (minimal, begrenzt, hoch, inakzeptabel) wird zur Pflichtübung vor jedem Vertragsabschluss.

Ihre konkrete Handlungsempfehlung: Das «AI Act Cockpit»

Warten Sie nicht auf eine Schweizer Gesetzesvorlage, die vielleicht erst Ende 2026 zur Vernehmlassung kommt. Der EU-Markt wartet nicht auf die Schweiz. Etablieren Sie sofort ein internes «AI Act Cockpit», eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe mit klaren Verantwortlichkeiten.

  • Finanzen/CFO: Risikobewertung, Budgetierung für Compliance-Massnahmen.
  • Recht/Compliance: Interpretation der Gesetzestexte, Vertragsanpassungen.
  • IT/Engineering: Technische Umsetzung, Dokumentation, Klassifizierung der KI-Systeme.
  • Business Unit Leitung: Analyse der Betroffenheit von Produkten und Dienstleistungen.

Die ersten drei Aufgaben des Cockpits:

  1. Inventarisierung (bis Ende Q4 2026): Erstellen Sie ein vollständiges Verzeichnis aller im Unternehmen eingesetzten und entwickelten KI-Systeme. Erfassen Sie dabei auch zugekaufte KI-Komponenten in Software und Maschinen.
  1. Risikoklassifizierung (bis Ende Q1 2027): Bewerten Sie jedes System gemäss den Kriterien des EU AI Acts. Fällt Ihr System in die Kategorie «Hochrisiko» (z.B. bei Kreditwürdigkeitsprüfungen, im HR-Recruiting oder bei kritischer Infrastruktur)?
  1. Gap-Analyse (bis Ende Q2 2027): Identifizieren Sie die Lücken zwischen dem Ist-Zustand Ihrer Dokumentation, Ihres Risikomanagements und Ihrer Governance und den Anforderungen, die der AI Act an Ihre klassifizierten Systeme stellt. Daraus leiten Sie einen konkreten Massnahmenplan ab.

Die Durchsetzung des EU AI Acts markiert einen Wendepunkt. KI verlässt die Phase des Experimentierens und wird zu einer streng regulierten Ingenieursdisziplin. Für Schweizer Unternehmen ist dies zugleich Risiko und Chance. Wer jetzt proaktiv handelt, sichert sich nicht nur den Zugang zum wichtigsten Handelspartner, sondern schafft auch einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil durch nachweisbar vertrauenswürdige KI.

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