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Regulierung6 Min Lesezeit

Neues US-KI-Gesetz: Was Schweizer Unternehmen jetzt wissen müssen

MH

Dr. Maher Hamid

7. Juni 2026

Ein neuer globaler Taktgeber für KI-Regulierung?

Während sich Schweizer Unternehmen intensiv mit der Umsetzung des EU AI Acts und den hiesigen Datenschutzgesetzen (DSG) befassen, formiert sich auf der anderen Seite des Atlantiks eine neue regulatorische Kraft. Am 5. Juni 2026 wurde im US-Kongress ein parteiübergreifender Gesetzesentwurf vorgestellt, der "Great American Artificial Intelligence Act". Dieses 269-seitige Dokument zielt darauf ab, einen einheitlichen nationalen Rahmen für die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz zu schaffen. Für Schweizer Fach- und Führungskräfte ist dies mehr als nur eine Meldung aus der Ferne – es ist ein klares Signal, dass der globale Regulierungsrahmen für KI neu justiert wird. Wer auf dem US-Markt tätig ist, US-Technologie nutzt oder mit amerikanischen Partnern arbeitet, muss jetzt genau hinsehen.

Die Kernpunkte des US-Entwurfs – und ihre Relevanz

Der amerikanische Ansatz unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom europäischen. Statt einer breiten, risikobasierten Klassifizierung von KI-Anwendungen konzentriert sich der US-Entwurf auf die Quelle der Technologie: die Entwickler grosser, sogenannter "Frontier"-Modelle.

1. Bundesrecht bricht Landesrecht Das Herzstück des Gesetzes ist eine dreijährige Sperrfrist, die es einzelnen Bundesstaaten untersagt, eigene Gesetze zur Regulierung der *Entwicklung* von KI-Modellen zu erlassen. Bestehende Regelungen, etwa in Kalifornien, würden damit ausser Kraft gesetzt.

  • Praxis für Schweizer Firmen: Dies kann die Komplexität für international tätige Unternehmen reduzieren. Statt eines regulatorischen Flickenteppichs gäbe es einen einzigen Ansprechpartner auf Bundesebene. Das vereinfacht die Markteintrittsstrategie und das Compliance-Management für Schweizer Software- und Technologieunternehmen, die ihre Produkte in den USA anbieten.

2. Fokus auf "Frontier-Entwickler" Die strengsten Auflagen treffen sogenannte "Frontier-Entwickler". Als solche gelten Unternehmen mit mehr als 500 Millionen US-Dollar Umsatz, die hochentwickelte KI-Modelle trainieren. Diese müssen öffentliche Rahmenwerke für den Umgang mit "katastrophalen Risiken" vorlegen – definiert als Ereignisse mit mehr als 50 Todesfällen oder Schäden über 50 Milliarden Dollar.

  • Praxis für Schweizer Firmen: Grosse Schweizer Konzerne, die mit US-Tech-Giganten wie Microsoft, Google, Anthropic oder OpenAI zusammenarbeiten, profitieren von dieser erhöhten Transparenz. CFOs und Risikomanager erhalten eine klarere Grundlage zur Bewertung der von diesen Partnern ausgehenden Technologierisiken. Für die meisten Schweizer KMU bedeutet dies, dass die grossen Plattformen, deren Dienste sie nutzen (z.B. via Azure oder AWS), strengeren Regeln unterliegen, was indirekt die Sicherheit erhöht.

3. Trennung von Entwicklung und Anwendung Ein entscheidender Punkt: Der Gesetzesentwurf regelt primär die *Entwicklung* der KI-Modelle, nicht deren *Anwendung*. Die Regulierung des Einsatzes von KI in spezifischen Sektoren (z.B. im Gesundheitswesen oder in der Finanzbranche) bliebe weiterhin Sache der Bundesstaaten.

  • Praxis für Schweizer Firmen: Ein Schweizer Medtech-Unternehmen, das eine KI-gestützte Diagnosesoftware in den USA vertreibt, müsste sich also weiterhin mit den spezifischen Gesetzen in Texas, New York und Kalifornien auseinandersetzen. Die strategische Planung muss diese Zweiteilung berücksichtigen. Es reicht nicht, nur die Compliance des zugrundeliegenden Modells (z.B. GPT-4o) zu prüfen; die Anwendungsschicht unterliegt eigenen Regeln.

Der Vergleich: US-Gesetz vs. EU AI Act

Für Schweizer Unternehmen, die oft in beiden Märkten agieren, ist der Vergleich zentral. Wo liegen die Unterschiede?

  • Ansatz: Der EU AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz, der die *Anwendung* von KI in Kategorien (von minimal bis inakzeptabel) einteilt. Der US-Ansatz ist entwicklerzentriert und fokussiert auf die grossen, potenziell systemrelevanten Modelle.
  • Geltungsbereich: Die EU-Regulierung hat einen breiten extraterritorialen Geltungsbereich – sie gilt für alle, die KI-Systeme auf dem EU-Markt anbieten. Das US-Gesetz konzentriert sich auf in den USA ansässige Entwickler und den Export von deren Technologie.
  • Schwerpunkt: In den USA scheinen nationale Sicherheit und die Abwehr katastrophaler Risiken im Vordergrund zu stehen. Die EU legt einen stärkeren Fokus auf den Schutz der Grundrechte von Einzelpersonen.

Handlungsempfehlungen für Schweizer Führungskräfte

Auch wenn der Gesetzesentwurf noch nicht verabschiedet ist, zeichnet er eine klare Richtung vor. Untätigkeit ist keine Option.

  1. Governance-Framework anpassen: Ihre interne KI-Governance sollte flexibel genug sein, um sowohl die anwendungsbasierten Regeln der EU als auch die entwicklerbasierten Regeln der USA zu berücksichtigen. Dokumentation und Transparenz über die gesamte Lieferkette (von Model-Anbieter bis zur Endanwendung) werden zum entscheidenden Faktor.
  2. Partner-Due-Diligence verschärfen: Prüfen Sie Ihre US-Technologiepartner. Fallen diese unter die Definition eines "Frontier-Entwicklers"? Welche neuen Transparenzpflichten ergeben sich daraus für Ihre Verträge und Ihr Risikomanagement?
  3. Strategische Positionierung im globalen Kontext: Die Schweiz und ihre Unternehmen befinden sich im Spannungsfeld dieser beiden grossen Regulierungsblöcke. Eine klare Strategie zur Datensouveränität und die bewusste Wahl von Partnern, die nachweislich hohe Compliance-Standards in beiden Rechtsräumen erfüllen, wird zu einem Wettbewerbsvorteil.

Der "Great American Artificial Intelligence Act" ist mehr als nur ein weiteres Gesetz. Er ist Amerikas Antwort im globalen Wettlauf um die Gestaltung der KI-Zukunft. Für die exportorientierte und technologisch hochstehende Schweizer Wirtschaft ist das Verständnis dieser Entwicklungen nicht nur eine Compliance-Übung, sondern eine strategische Notwendigkeit.

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